Anhebung der Altersgrenze im Feuerwehrdienst

Paragraph

Am 12. Februar 2026 ist das Kommunale Flexibilisierungsgesetz in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wird die im HBKG festgeschriebene Altersgrenze für die aktive Teilnahme am Einsatzdienst vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.