Am Donnerstag, 7. Mai 2026, findet in der Sport- und Kulturhalle in Taunusstein-Wingsbach die diesjährige Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Untertaunus e.V. statt. Die Verbandsversammlung ist das oberste Organ des Kreisfeuerwehrverbandes Untertaunus e.V und besteht aus den Delegierten der Mitgliedsfeuerwehren. So hat die Verbandsversammlung auch unter anderem die Aufgabe der Wahlen des Verbandsvorstandes. Auch in diesem Jahr […]

Am 12. Februar 2026 ist das Kommunale Flexibilisierungsgesetz in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz wird die im HBKG festgeschriebene Altersgrenze für die aktive Teilnahme am Einsatzdienst vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Allerdings gibt es zwei Einschränkungen hierzu:
- Nach Vollendung des 65. Lebensjahres dürfen keine Einsatztätigkeiten mit schweren körperlichen Belastungen, insbesondere keine Einsätze mit Atemschutzgeräten, unternommen werden.
- Nach Vollendung des 65. Lebensjahres dürfen keine Leitungsfunktionen im Sinne des § 12 HBKG wahrgenommen werden.
Eine weitere Besonderheit stellt die neue Regelung auch dar, nämlich die „Rückkehr“ aus der Ehren- und Altersabteilung in die Einsatzabteilung:
Unter dem Absatz 4 wurde nämlich geregelt, dass Angehörige der E&A, die vor dem 12. Februar 2026 aufgrund der Altersgrenze in die E&A gewechselt sind, auf Antrag nach § 10 Abs. 2 HBKG wieder in die Einsatzabteilung zurück wechseln können bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres.
Die Änderungen des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind in dem Kommunalen Flexibilisierungsgesetz im Artikel 5 geregelt. Das Gesetz- und Verordnungsblatt dazu findet ihr hier.

