Förderer der Feuerwehr
Die Freiwilligen Feuerwehren im Verbandsgebiet erhalten auf vielfältige Weise Unterstützung und Wertschätzung bei der Durchführung ihres wichtigen Ehrenamtes. Während für die ehrenamtlichen Angehörigen in den Einsatzabteilungen viele unterschiedliche Ehrungen sowohl auf staatlicher Ebene als auch auch Verbandsebene möglich sind, stehen für Privatpersonen und Firmen, die die Feuerwehren unterstützen nur wenige Möglichkeiten für ein Zeichen der Dankbarkeit zur Verfügung.
Seitens des Deutschen Feuerwehrverbandes wird die Möglichkeit der Ehrung „Partner der Feuerwehr“ angeboten. Dieses Angebot ist auf der Webseite des Deutschen Feuerwehrverbandes beschrieben:
https://www.feuerwehrverband.de/service/partner-der-feuerwehr/
Ziel der Ehrung als „Partner der Feuerwehr“ ist es, die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern, Feuerwehren und den für den Brandschutz verantwortlichen Kommunen zu fördern. Insbesondere die regelmäßige Freistellung von Arbeitnehmern, die als ehrenamtliche Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr wirken, ist ein wichtiges Kriterium für diese Auszeichnung.

Eine weitere Möglichkeit hat der Kreisfeuerwehrverband Untertaunus e.V. geschaffen, die Ehrung als „Förderer der Feuerwehr“. Im Gegensatz zum „Partner der Feuerwehr“ können hier auch Firmen und Privatpersonen ausgezeichnet werden, die zwar keine Arbeitnehmer beschäftigen, die sich ehrenamtlich in den Freiwilligen Feuerwehren engagieren, aber dennoch regelmäßig oder in ganz besonderer Weise über mehrere Jahre die Arbeit der Feuerwehren durch finanzielle und materielle Hilfe (Geld- und Sachspende, personelle Unterstützung o.A.) unterstützen. Dabei soll vor allem ein bereits seit längerem bestehendes Engagement gewürdigt werden, das über einmalige Geld- und Sachspenden hinausgeht.
Eine Antragstellung kann als formloser Antrag mit einer Begründung an den Kreisfeuerwerhverband Untertaunus e.V. erfolgen. Der Antrag ist vom jeweiligen Stadt- oder Gemeindebrandinspektor oder dem Bürgermeister der beantragenden Stadt- oder Gemeindefeuerwehr bzw. Kommune mindestens sechs Wochen vorher an den Kreisfeuerwehrverband Untertaunus e.V. zu senden.
Die Verleihung der Auszeichnung „Förderer der Feuerwehr“ wird als dekorative Plakette sowie einer Urkunde in der Regel im Namen des Verbandsvorsitzenden des Kreisfeuerwehrverband Untertaunus e.V. und des jeweiligen Stadt- oder Gemeindebrandinspektors der beantragenden Stadt- oder Gemeindefeuerwehr in einem angemessenem Rahmen stattfinden. Der gebührende Rahmen kann die gemeinsame Jahreshauptversammlung der beantragenden Stadt- oder Gemeindefeuerwehr sein oder ein stattfindendes Jubiläum sein. Nach Absprache besteht auch die Möglichkeit, eine individuelle Möglichkeit zur Übergabe der Ehrung „Förderer der Feuerwehr“ zu finden. Die Teilnahme des jeweiligen Stadt- oder Gemeindebrandinspektors und/oder Bürgermeister der beantragenden Stadt- oder Gemeindefeuerwehr bzw. Kommune bei der Verleihung verleiht der Auszeichnung den hohen Stellenwert.
Die Richtlinie zur Auszeichnung als „Förderer der Feuerwehr“ findet ihr hier: Richtlinie zur Auszeichnung Förderer der Feuerwehr
Auflistung bereits erfolgter Auszeichnungen
- Fa. Edeka-Pessios, Herr Michael Pessios, Bad Schwalbach & Taunusstein (2021)
- Herr Sebastian Wyzgol, Aarbergen (2023)
- Herr Markus Grosch, Bad Schwalbach (2025)
